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An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Geschäfts-
und Reisebedingungen informieren, die die gesetzlichen Bestim-mungen
der §§ 651 a ff BGB ergänzen und Bestandteil des
zwischen Ihnen und uns geschlossenen Reisevertrages sind. Nehmen
Sie sich Zeit und lesen Sie die nachfolgenden Reisebedingungen
in Ruhe durch.
-1- Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde der Classic Tours
GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung
kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich
vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die
Classic Tours GmbH zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten
Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die
Classic Tours GmbH dem Kunden eine Reisebestätigung aushändigen.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Classic Tours GmbH
vor, an das die Classic Tours GmbH für die Dauer von 10 Tagen
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist
die Annahme erklärt oder die Reise widerspruchslos antritt.
1.3. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden,
für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen
einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat.
-2- Bezahlung
2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen
nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i.S.v. §
651 k Abs. 3 BGB gefordert oder angenommen werden. Die Classic
Tours GmbH ist bei der R+V Allgemeine Versicherung AG (Wiesbaden)
insolvenzversichert.
2.2. Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 15%
des Reisepreises fällig.
2.3. Die Restzahlung des Reisepreises ist spätestens bei
Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig.
2.4. Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der
Restzahlung in Verzug, ist die Classic Tours GmbH nach fruchtloser
Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten
und Schadensersatz in der Höhe der vereinbarten Rücktrittskosten
(siehe Ziffer -5-) zu verlangen.
-3- Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen
der Classic Tours GmbH und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben
in der Reisebestätigung.
-4- Leistungsänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von der Classic Tours GmbH nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Ausgewiesene Flug- und Transferzeiten stehen unter dem Vorbehalt
einer Änderung. Bei Flugreisen stehen die mit der Durchführung
des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt
einer Änderung.
4.2.
Die Classic Tours GmbH ist verpflichtet, den Kunden über
wesentliche Leistungsänderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund
unverzüglich zu informieren. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind.
-5- Rücktritt durch den Kunden (Stornokosten) und
Ersatzperson
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei der Classic Tours GmbH. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück (Storno) oder
tritt er die Reise nicht an, so kann die Classic Tours GmbH für
die getroffenen Reisevorkehrungen und für getätigte
Aufwendungen Ersatz verlangen. Die Classic Tours GmbH kann diesen
Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachfolgenden Gliederung
bei Flugpauschalreisen pauschalieren.
Die Rücktrittskosten betragen pro Reisekunde:
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 15%
- vom 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 25%
- vom 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 35%
- vom 14. - 7. Tag vor Reiseantritt 45%
- vom 6. - 1. Tag vor Reiseantritt 60%
- ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt 80%
des Reisepreises.
Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, der Classic Tours GmbH nachzuweisen,
dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist, als die geforderte Pauschale. In diesem Fall erfolgt die
Berechnung der Entschädigung im Einzelfall gem. § 651
i II BGB.
5.3. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt
seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag
eintritt. Die Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt
25 EUR pro Reisekunde.
Der Nachweis, dass niedrigere oder gar keine Bearbeitungskosten
u.a. entstanden sind, bleibt dem ursprünglichen Reisekunden
und dem Ersatzteilnehmer unbenommen. Die Classic Tours GmbH kann
dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich
Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für
den Reisepreis und die Bearbeitungsgebühr.
5.4. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im
Reisepreis enthalten. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
z.B. bei der Hanse Merkur Reiseversicherung (Hamburg) wird empfohlen.
Es wird zudem eine Rückführungskostenversicherung bei
Unfall oder Krankheit empfohlen (wenden Sie sich bitte an Ihre
Krankenkasse oder einen Versicherungsmakler Ihres Vertrauen).
-6- Rücktritt und Kündigung durch die Classic
Tours GmbH
6.1. Die Classic Tours GmbH kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen
Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten,
wenn
a. in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert
wird sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten
Reisebeginn dem Reisenden die Erklärung zugegangen sein muss,
angegeben ist und
b. in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben
hingewiesen wird.
Ein Rücktritt ist spätestens 3 Wochen vor dem vereinbarten
Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.
Tritt die Classic Tours GmbH von der Reise zurück, erhält
der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich
zurück.
6.2. Auf die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten aufgrund
höherer Gewalt gemäß § 651 j BGB wird hingewiesen.
-7- Gewährleistung
7.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht,
so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich
gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder der Classic
Tours GmbH angezeigt werden. Die Classic Tours GmbH kann u.a.
in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung
erbracht wird.
7.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung
des Reisepreises verlangen, wenn es sich nicht nur um einen unbedeutenden
Mangel handelt. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisende
schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen.
7.3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt,
so kann der Reisekunde den Reisevertrag kündigen. Eine Kündigung
des Reisevertrages durch den Kunden ist jedoch nur dann zulässig,
wenn die Classic Tours GmbH keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem
der Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer
Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich
ist, von der Classic Tours GmbH verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden
gerechtfertigt ist.
-8- Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung der Classic Tours GmbH für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
wird. Das gleiche gilt, soweit die Classic Tours GmbH für
den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des §
651 h I BGB wird verwiesen.
8.2. Die deliktische Haftung der Classic Tours GmbH für Sachschäden,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme
gilt jeweils je Kunden und Reise. Mögliche darüber hinausgehende
Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben
von der Beschränkung unberührt.
8.3. Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation
oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort
angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen,
sportliche Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum
Reisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und der Classic Tours
GmbH; für solche Leistungen übernimmt die Classic Tours
GmbH keine Haftung. Dieses gilt auch für Ausflüge, die
die Classic Tours GmbH in den Reiseaus-schreibungen lediglich
als sehenswert vorschlägt.
8.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Classic Tours GmbH ist
insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften,
die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger
nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des §
651 h II BGB wird verwiesen.
-9- Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende
ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber der Classic
Tours GmbH zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisende
schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige
erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar
ist. Schäden oder Zustellungsverzögerungen des aufgegebenen
Gepäcks während der Flugbeförderung sollten unverzüglich
an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen
Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden. Die Schadensanzeige
ist bei Gepäckschäden binnen 7 Tagen, bei Verspätung
innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten.
-10- Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung und
Abtretungsverbot
10.1.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise (§§ 651c bis 651 f BGB) hat der Reisekunde
innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende
gegenüber der Classic Tours GmbH unter der unter Ziffer 16
genannten Anschrift geltend zu machen.
Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen.
Eine Anspruchsanmeldung oder die Einreichung der Anmeldung beim
Reisevermittler (Reisebüro) genügt für die Einhaltung
der Frist nicht.
Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisekunde Ansprüche geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
war.
Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen
bei Reisegepäck im Zusammenhang mit einer Flugbeförderung
gelten besondere Fristen.
Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen, Gepäckverspätungen
binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden.
10.2.
Ansprüche des Reisekunden nach den §§ 651 c bis
f BGB aus Verletzung des Lebens, bei Körper- und Gesundheitsschäden,
die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von der Classic
Tours GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
der Classic Tours GmbH beruhen, verjähren in zwei Jahren.
Dieses gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger
Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung
von der Classic Tours GmbH oder auf einer grob fahrlässigen
oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen von der Classic Tours GmbH beruhen.
Sämtliche übrigen Ansprüche nach den Vorschriften
der §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen
Reiseendes.
Schweben zwischen der Classic Tours GmbH und dem Reisekunden Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so tritt eine Verjährungshemmung ein. Die
Verjährung ist gehemmt, bis die Classic Tours GmbH oder der
Reisekunde die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10.3.
-Abtretungsverbot- Die Abtretung von Ansprüchen des Reisekunden
gegen die Classic Tours GmbH an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte,
ist ausgeschlossen.
-11- Informationspflichten über Fluggesellschaft
Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen
über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft
verpflichtet die Classic Tours GmbH, den Kunden über die
Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher
im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende
Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist die Classic Tours GmbH
verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften
zu nennen, die wahrscheinlich den Flug/die Flüge durchführen
wird/werden. Sobald die Classic Tours GmbH Kenntnis hat, welche
Fluggesellschaft den Flug durchführt, muss der Kunde informiert
werden. Wechselt die genannte Fluggesellschaft, muss die Classic
Tours GmbH den Kunden über den Wechsel informieren. Die Classic
Tours GmbH muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten,
um sicherzustellen, dass der Kunde unverzüglich über
den Wechsel informiert wird. Eine Liste über unsichere Fluggesellschaften
mit Flugverbot in der EU ist z.B. auf folgender Internetseite
zu finden: www.lba.de
-12- Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Die Classic Tours GmbH steht dafür ein, Reisekunden
mit deutscher Staatsbürgerschaft über Bestimmungen von
Pass- und Visavorschriften sowie deren eventuelle Änderungen
vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Auf besondere
Gesundheitsvorschriften des Reiselandes weist die Classic Tours
GmbH in der Reiseausschreibung hin. Der Reisende sollte sich über
Infektions- und Impfschutzmaßnahmen rechtzeitig informieren.
Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei
den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern)
und Tropeninstituten u.a. hingewiesen.
12.2. Die Classic Tours GmbH haftet nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende die Classic Tours
GmbH mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Classic
Tours GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.
12.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für
die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung
von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch
eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Classic Tours
GmbH bedingt sind.
-13- Rechtswahl
Auf den Reisevertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen
dem Kunden und der Classic Tours GmbH findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen die Classic Tours GmbH
im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet
wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich
der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
-14- Gerichtsstand
14.1. Der Gerichtsstand der Classic Tours GmbH ist der Firmensitz
in Hamburg.
14.2. Für Klagen der Classic Tours GmbH gegen den Reisekunden
ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn,
die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen,
die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Classic Tours
GmbH maßgebend.
-15- Sonstige Bestimmungen
15.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen
hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.
15.2. Stand dieser Bedingungen ist Januar 2009.
-16- Reiseveranstalter
Anschrift und Sitz der Classic Tours GmbH:
Stresemannstr. 52, 22769 Hamburg
Tel.: 040/557756-0
Telefax: 040/36809746
Registergericht Hamburg, HRB 81033;
Geschäftsführer: Mahmoud Hassan
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